Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Überarbeitung der Richtlinie für die BEG-EM inkl. der neu gestalteten Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energieträger in der Heizungstechnik stellt sich die Bundesförderung 2024 so dar:
wichtige Details:
- Antragstellung: Vor Antragstellung darf noch nicht mit Baumaßnahmen begonnen worden sein oder Abschlagszahlungen geleistet worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage vorliegen. Für die Heizungsförderung in der BEG-EM gelten für Anfang 2024 Ausnahmeregelungen. Musterformulierungen dafür finden Sie in den FAQ der BEG (Punkt A.25) oder z.B. auch auf der entsprechenden Seite von www.energie-fachberater.de.
- Baubegleitung: Diese kann mit einem Zuschuss von 50% der Kosten gefördert werden. Der Antrag wird gemeinsam mit dem Förderantrag der Sanierungsmaßnahme gestellt. Eine entsprechende Förderung besteht auch beim Steuerbonus nach §35c EStG.
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- Bonus für iSFP: Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz von 15% um zusätzliche fünf Prozentpunkte auf 20% ("iSFP-Bonus", nicht Heizungsförderung).
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- max. förderfähige Ausgaben: Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan. Neu ist, dass die förderfähigen Kosten für den Austausch der Heizung und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen nun addiert werden können.
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- Rechnungen: müssen prinzipiell unbar beglichen werden. Die Zahlungsnachweise müssen aufbewahrt und ggf. eingereicht werden. Die Rechnungen müssen in deutscher Sprache ausgeführt worden sein, den Namen des Antragstellers, die förderfähigen Maßnahmen, die erbrachte Leistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Objektes enthalten. Ansonsten gelten auch die Anforderungen nach §14, UStG Abs. 4.
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- Eigenleistungen: sind im Prinzip möglich, unterliegen aber speziellen Anforderung an die Rechnungsstellung um anerkannt zu werden. Siehe auch: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
Links:
Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG: FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschuss: Übersicht des Förderprogramms (BAFA), Informationen für Antragstellende
Effizienzhaus Kredit (BEG WG): KfW-Programm 261 - Kredit
Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen nach §35c EStG: mehr Infos
Heizungsförderung (BEG EM): Infoseite der KfW für die Heizungsförderung
Ergänzungskredit (BEG): Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (KfW)