Energieausweis
im Jahr 2007 wurde der Energieausweis für Gebäude im Bestand eingeführt. Potentielle Mieter und Käufer von Gebäuden können sich seitdem einen Energieausweis vorlegen lassen, der die wärmetechnische Qualität des Gebäudes dokumentiert. Der Energiebedarf bzw. der dokumentierte Energieverbrauch soll damit zu einem Kriterium der Miet- oder Kaufentscheidung werden
Der Energieausweis kann als berechneter bedarfs- oder als verbrauchsbasierter Ausweis ausgestellt werden, abhängig vom Alter des Gebäudes, des Sanierungszustandes und der Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten.
Die aktuellste gesetzliche Regelung (2023) findet sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Sprechen Sie mich darauf an, welcher Energieausweis für Sie in Frage kommt.