Energieberatung Wohngebäude/
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine qualifizierte Energieberatung für Gebäude im Bestand im Rahmen des Förderprogramms Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit der Übernahme eines Teils der anfallenden Kosten.
Die Höhe der Förderbeträge wurde im August 2024 angepasst. Die Förderung beträgt nun 50% der Beratungskosten bis max. € 650,- bei Ein- bis Zweifamilienhäusern und bis max. € 850,- bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Förderfähig sind Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegt.
Der individuelle Sanierungsfahrplan, der in der Beratung erstellt wird, dient als Grundlage für eine geplante energetische Sanierung - ob nun alle Maßnahmen in einem Zug geplant sind oder als Teilsanierungen Schritt für Schritt.
Das individuell für das Gebäude ausgearbeitete Energiekonzept basiert auf einer gründlichen Bestandsaufnahme vor Ort und beinhaltet neben den Sanierungsempfehlungen Hinweise zur Wirtschaftlichkeit und zu weiteren Fördermöglichkeiten.
In einem persönlichen Abschlussgespräch werden dann die Ergebnisse erörtert.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen profitieren Sie vom iSFP-Bonus und der Verdopplung der förderfähigen Investitionssumme (siehe BEG).
zusätzliche Infos:
Richtlinie zum Bundesförderprogramm Energieberatung Wohngebäude (EBW)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine Übersicht mit den grundlegenden Informationen zum iSFP veröffentlicht: Factsheet - Grundlegendes zum iSFP