Mit der Änderung des §7 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes wird die Nutzung von Solarenergie auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert.
Mit der Änderung des §7 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes wird die Nutzung von Solarenergie auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert.
Seite 2 von 2